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Darüber hinaus fördert die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt und Fleischervorstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung auf formlosen Antrag des Eigentümers Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohn- oder Geschäftsgebäuden von städtebaulicher Bedeutung.
Informationen zum Verfahrensablauf
Hinweise zu den erforderlichen und vorzulegenden Unterlagen vor Baubeginn, bei der Durchführung (Ausschreibung) und Schlussabrechnung von privaten Modernisierungs-maßnahmen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt
Wichtiger Hinweis: Bei Nichteinhaltung des Verfahrens kann die Bewilligung widerrufen werden und bisher gewährte Mittel sind zurückzuzahlen. Darum klären Sie bitte immer vorab mit der Stabsstelle Stadtsanierung alle Fragen, die Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung Ihrer Modernisierungsmaßnahme haben.
Ihr Ansprechpartner bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Stabsstelle Stadtsanierung, Herr Bernd Splinter, Markt 15, 17489 Greifswald, per Telefon 03834-8536-1212 oder per E-Mail b.splinter@greifswald.de.