Online beantragen
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Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie – die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von Berufsakademien, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Universitäten. Informationen zur Förderung erhalten Sie hier:
Nachweis über
Weitere Unterlagen könnten angefordert werden, darüber unterrichtet Sie die zuständige Stelle.
Zunächst müssen die Voraussetzungen wie für die Förderung des Inlandsstudiums vorliegen.
Für ein Studium außerhalb der EU wird Förderung gewährt, wenn zusätzlich folgende besondere Voraussetzungen vorliegen:
Die Förderung des Studiums an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Studierende ein Jahr beziehungsweise bei Vorliegen besonderer Gründe maximal zweieinhalb Jahre gefördert werden.
Ein Auslandspraktikum im Rahmen eines Studiums mit einer Mindestdauer von zwölf Wochen kann gefördert werden, wenn es für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in Ausbildungsbestimmungen geregelt ist. Außerdem muss das Praktikum im Ausland nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und die Ausbildungsstätte beziehungsweise die zuständige Prüfungsstelle muss anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Praktika außerhalb Europas werden nur gefördert, wenn sie besonders förderlich sind.
Die Leistungen bei einem Studium im Ausland umfassen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende
Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden für die Studiengebühren in voller Höhe als Zuschuss geleistet, ansonsten in derselben Form wie die Grundleistung erbracht.
Studierende, die für ihr Inlandstudium wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse keine Förderung nach dem BAföG erhalten, können diese Leistungen trotzdem beantragen, da zusätzlich zum Bedarfssatz im Inland Zuschläge für Reisekosten, Studiengebühren und ggf. länderabhängige Zuschläge gewährt werden.
Die Anträge sind wegen der langen Bearbeitungszeit mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts zu stellen.
je nach "Zielland": besondere Studentenwerke für die BAföG-Auslandsförderung
Im Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung (pdf-Dokument) auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie die zuständige Stelle finden. Auskunft über das zuständige Studentenwerk für Ihr "Zielland" erhalten Sie auch über das Akademische Auslandsamt an Ihrer Hochschule.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.