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Zuwendungszweck
Das Land gewährt als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.
Gegenstand der Zuwendung
Zuwendungsempfänger
Landwirtschaftliche Unternehmen, deren wesentliche Geschäftstätigkeit darin besteht durch Bodenbewirtschaftung oder hiermit verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte genannte Mindestgröße muss erreicht werden.
Weiterhin können Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln, gefördert werden. Die Kriterien für Kleinst- oder kleine Unternehmen müssen erfüllt werden.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Mit dem Förderantrag sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:
keine
Der Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres (sofern er noch im laufenden Jahr bewilligt werden soll) bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), einzureichen.
individuell
Der Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres (sofern er noch im laufenden Jahr bewilligt werden soll) bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, einzureichen.
Alle Antragsunterlagen finden Sie aktuell auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385-59586 0
Fax: 0385-59586 570
E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
Internet: www.stalu-westmecklenburg.de
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel.: 0385-59586 0
Fax: 0385-59586 570
E-Mail: Poststelle@staluwm.mv-regierung.de
Internet: www.stalu-westmecklenburg.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Das Land gewährt als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.