Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Förderzweck: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Förderung von Projekten, die die Gleichstellung und Akzeptanz der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Gegenstand der Förderung:
Fördermittelempfänger: Rechtsfähige Vereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern.
Art und Umfang, Höhe der Förderung: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
§ 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) i.V.m. § 23 LHO
Es werden allgemein geltende Rechtsbehelfe angewandt, wie z. B. Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage.
Die erforderlichen Unterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
keine
Anträge auf Förderung für das folgende Jahr sind bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten Formulare zu stellen. Mit dem Antrag sind sämtliche für die Prüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Vorlage von Unterlagen, die der zuständigen Behörde bereits vorliegen und die sich nicht geändert haben, ist mit einem entsprechenden Hinweis entbehrlich.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer erstreckt sich auf vier Wochen.
Die Fristen sind oben im Verfahrensablauf genannt.
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung 2
Dezernat Zuwendungen Jugend und Familie
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Simone Fenske
Tel.: +49 395 38059 634
Fax: +49 395 3805979 634
E-Mail: Simone.Fenske@lagus.mv-regierung.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Förderung von Projekten, die die Gleichstellung und Akzeptanz der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.