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Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückeserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Die Grundstückswertermittlung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (auch Marktwert), in der Regel durch Anwendung normierter Verfahren. Dabei sollen subjektive und besondere ungewöhnliche Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) im Land Mecklenburg-Vorpommern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet.
Neben den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte nehmen auch speziell ausgebildete und ggf. öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrswertermittlungen vor.
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks).
Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Die Gebühr richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert gemäß § 193 Absatz 1 BauGB. Die Höhe der Gebühr ist in der Gutachterausschusskostenverordnung Tarifstelle 1 festgesetzt. Für ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von EUR 300.000 beträgt die Gebühr EUR 1.650. Weiter werden Auslagen für die Entschädigung der an der Gutachtenerstattung beteiligten ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses erhoben.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
keine
Grundstücksmarktberichte sind bei den zuständigen Stellen (Gutachterausschüsse) abzufragen
keine
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.