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Heirat im Ausland
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In Deutschland werden Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Ehevoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Hatte einer der Ehegatten bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, handelt es sich aus deutscher Sicht um eine Nichtehe. War einer der Ehegatten bei der Eheschließung zwar älter als 16 Jahre hatte das 18. Lebensjahr allerdings noch vollendet, handelt es sich nach deutschem Recht um eine aufhebbare Ehe.
Manche Staaten (z. B. Österreich, Schweiz, Türkei, Polen, Italien) verlangen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, das Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen können. In einigen Ländern genügen mitunter Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde.
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie insbesondere bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.
Außerdem sollten Sie beachten, dass ausländische Eheurkunden (z. B. bei Heirat in den USA) im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung (durch die ausländischen Behörden) oder nach Legalisation (durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung) anerkannt werden.
Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.
Eine von einem Deutschen im Ausland geschlossene Ehe kann auf Antrag im Eheregister am deutschen Wohnort beurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses und zur Eheschließung im Ausland finden Sie in den §§ 34 und 39 des Personenstandsgesetzes.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.11.2017
32.3.1 Standesamt
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Rathaus Markt
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1197
(Leitende Standesbeamtin)
+49 3834 8536-1190
(Eheschließung)
+49 3834 8536-1191
(Geburten)
+49 3834 8536-1192
(Sterbefälle)
+49 3834 8536-1194
+49 3834 8536-1196
Fax:
+49 3834 8536-1193
Kontakt
Frau Carola Carstens
Tel.: | +49 3834 8536-1197 |
Fax: | +49 3834 8536-1193 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | RE 20 |
Zuständig für :
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Heirat im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr