Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
§§ 15 – 18 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Landesjagdgesetz
gemäß gesetzlicher Bestimmungen
formloses Antragsverfahren
abhängig vom Umfang der Leistung/des Antrags
keine
keine offiziellen Vordrucke, aber die zuständigen unteren Jagdbehörden verwenden oftmals eigens erstellte Vordrucke
Untere Jagdbehörden
Untere Jagdbehörden
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt.