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Bestehende Kindereinträge in Reisepässen der Eltern sind seit 01. Juni 2012 ungültig.
Hintergrund dafür ist das Inkrafttreten einer europäischen Vorgabe. Danach müssen alle Kinder, unabhängig vom Alter, bei künftigen Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) besitzen.
ist Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde)
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
18.03.2015
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Markt 15
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17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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(Sekretariat)
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Herr Sascha Gennies
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