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Kraftfahrzeug - Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
Allgemeine Informationen
Das Kraftfahrtbundesamt bietet die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. (ca. 15 Kalendertage). Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Kosten
Für die Statusabfrage fallen keine Gebühren und Auslagen an.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise
Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte (Zulassungsbehörde). Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.10.2017
32.2.2 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4121
+49 3834 8536-4123
+49 3834 8536-4124
+49 3834 8536-4125
+49 3834 8536-4127
+49 3834 8536-4128
Fax:
+49 3834 8536-4119
Kontakt
Frau Anne Wiese
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
Fax: | +49 3834 8536-4119 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | AE 01 |
Zuständig für :
- Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Zulassung für Neufahrzeug
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage Rückläufer
- Mitnahme des Kraftfahrzeugkennzeichens bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung erstmalig
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Änderung der Personendaten, Adressdaten ohne Wechsel der Bewohnerparkzone oder Kfz-Daten beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Löschung
- Kraftfahrzeug - Abmeldung bei Halterwechsel
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kraftfahrzeug – Abmelden zur Außerbetriebsetzung
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Rote Kraftfahrzeugkennzeichen (05er bzw. 06er)
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust beantragen
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Zentrales Fahrzeugregister - Eintragung
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Änderung
- Feinstaubplakette beantragen
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausstellung als Wiederholungsschild
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Kraftfahrzeug - Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
- Örtliches Fahrzeugregister - Änderung
- Kraftfahrzeug - Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust
- Zulassungsbescheinigung Teil II - Änderung
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
- Kraftfahrzeug Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II - Ausstellung
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Meldung wegen Verlust/Diebstahl
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung Behördenkennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen verlängern
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
- Überlassung eines Fahrzeugs - Bescheinigung
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust / Diebstahl
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Örtliches Fahrzeugregister - Eintragung
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Wechselkennzeichen
- Kraftfahrzeugkennzeichen H-Kennzeichen (historisch)
- Kraftfahrzeugsteuer Erhebung
- Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderung
- Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausstellung
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Zuteilung E-Kennzeichen, E-Plakette für im Ausland zugelassene elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Halterauskunft - Erteilung
- Fahrzeug - fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung 07er-Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
- Betrieb von Fahrzeugteilen - Erlaubnis
- Kraftfahrzeug - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung (Onlineverfahren)
- Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
- Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur vorübergehenden Teilnahme am inländischen Straßenverkehr zulassen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
- Kraftfahrzeug - Meldung technische Änderung
- Kraftfahrzeugkennzeichen - steuerbefreit
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr