Adresse
Ihr Fahrzeug wird zum Verkehr auf öffentlichen Straßen nur zugelassen, wenn vorher die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sichergestellt ist. Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch das zuständige Hauptzollamt festgesetzt und von einem von Ihnen benannten Konto eingezogen. Dazu müssen Sie
Ausnahmen
In erheblichen Härtefällen können Sie eine Befreiung vom Lastschriftverfahren schriftlich beantragen. Das Vorliegen eines Härtefalles muss von Ihnen im Antrag nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Stückelung der Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für ein Jahr im Voraus von Ihrem Konto abgebucht. Eine Stückelung ist nur möglich, wenn die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer EUR 500,00 im Jahr überschreitet. Einzelheiten dazu regelt § 11 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Günstigerprüfung
Bei einer Erstzulassung Ihres Pkw vor dem 1.7.2009 richtet sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer nach der Größe des Hubraums und den Schadstoffemissionen, bei einer späteren Erstzulassung zu einem geringeren Teil nach der Größe des Hubraums und stärker nach der Höhe des Kohlendioxidausstoßes.
Wenn Ihr Pkw zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 zugelassen wurde, wird die neuere kohlendioxid-orientierte Besteuerung auch dann angewendet, wenn sie für Sie günstiger als die ältere, stärker hubraumorientierte Besteuerung ist (§ 18 Abs. 4a KraftStG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2. Buchst. a und b).
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Ihr Fahrzeug wird zum Verkehr auf öffentlichen Straßen nur zugelassen, wenn vorher die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sichergestellt ist. Sie müssen dazu
Das gilt nicht, wenn Sie von der Steuerpflicht befreit sind.
Sie müssen
Sie bekommen anschließend einen schriftlichen Bescheid vom zuständigen Hauptzollamt über die Höhe der jährlich zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer.
Stückelung der Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für ein Jahr im Voraus von dem von Ihnen benannten Konto abgebucht. Eine Stückelung ist nur möglich, wenn die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer EUR 500,00 im Jahr überschreitet. Einzelheiten dazu regelt § 11 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Ende der Steuerpflicht
Endet die Steuerpflicht, werden zu viel gezahlte Beträge auf den Tag genau erstattet.
Die Steuerpflicht endet erst dann,
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Suche nach Formular 032021 (SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer) im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Zoll online: Kraftfahrzeugsteuer
Zoll online: Ansprechpartner für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
Bei Änderung Ihrer Bankverbindung informieren Sie bitte umgehend das zuständige Hauptzollamt. Denken Sie daran, dass Sie in diesem Fall eine neue Einzugsermächtigung erteilen müssen.
Für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Stralsund mit seinen Festsetzungsstellen in Rostock bzw. Neubrandenburg zuständig.
Hauptzollamt Stralsund (HZA) |
Festsetzungsstelle Rostock des HZA Stralsund |
Festsetzungsstelle Neubrandenburg des HZA Stralsund |
---|---|---|
Hiddenseer Str. 2 18439 Stralsund Tel. 03831/356-0 |
Doberaner Str. 114 18057 Rostock Tel. 0381/203656-0 |
Ihlenfelder Str. 112 - 114 17034 Neubrandenburg Tel. 0395/3503-100 |
Ansprechpartner – Kontaktstellen
Daneben beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.
Erreichbar ist diese von
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Bundesministerium der Finanzen