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Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Auf Antrag können außerdem weitere Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden, wie:
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
In einfachen Fällen 3,50 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 8 Euro.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.