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Obdachlosenangelegenheiten

Volltext

  • Unter Obdachlosigkeit wird der Zustand eines Menschen verstanden,
     
  • der ungewollt ohne Unterkunft ist, die ihm ganztägig nicht nur zum Schutz gegen Witterung, sondern auch sonst als geschützte Sphäre zur Verfügung steht,
     
  • dessen Unterkunft nach objektiven Gesichtspunkten völlig unzureichend ist oder dem der Verlust seiner Unterkunft droht.
     
  • Rechtsgrundlage
     
  • Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V

Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden Sie hier.