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Obdachlosenangelegenheiten
Volltext
- Unter Obdachlosigkeit wird der Zustand eines Menschen verstanden,
- der ungewollt ohne Unterkunft ist, die ihm ganztägig nicht nur zum Schutz gegen Witterung, sondern auch sonst als geschützte Sphäre zur Verfügung steht,
- dessen Unterkunft nach objektiven Gesichtspunkten völlig unzureichend ist oder dem der Verlust seiner Unterkunft droht.
- Rechtsgrundlage
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V
Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden Sie hier.