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Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen und
Es kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen (Mehrfachvisum) erteilt werden. Die maximale Gültigkeit eines C-Visums beträgt fünf Jahre.
Ein C-Visum berechtigt zu Kurzaufenthalten in: Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und in der Schweiz.
Achtung: Mit einem C-Visum dürfen Sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Sofern der Antrag abgelehnt wird, weil die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen sind oder ein zuvor konsultierter Mitgliedstaat Einwände gegen die Erteilung eines Visums erhebt, kann in Ausnahmefällen ein Visum mit räumlicher beschränkter Gültigkeit erteilt werden.
Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum. Einzelheiten hierzu finden Sie im Verfahren "Nationales Visum beantragen".
Hinweis: Für Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ist kein Visum zur Einreise und kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt erforderlich. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Schweiz.
Tipp: Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie eine Staatenliste zur Visumpflicht beziehungsweise Visumfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlagen und Verordnungen finden Sie hier:
Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.
Ausnahmen und Befreiungen sind möglich, siehe hierzu das Gebühren-Merkblatt auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Sie müssen den Visumantrag grundsätzlich persönlich und vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in der von der jeweiligen Auslandsvertretung benutzten Sprachversion einreichen.
Im Reisedokument des Antragstellers eingetragene Personen müssen ein eigenständiges Antragsformular ausfüllen und unterzeichnen. Bei Minderjährigen unterzeichnet der Inhaber der elterlichen Sorge oder der Vormund.
Antragsformulare erhalten Sie kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung, können aber auch kostenlos von der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung heruntergeladen werden. Außerdem können die Antragsformulare auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Der Visumantrag sollte rechtzeitig, in der Regel mindestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Aufenthalt, jedoch frühestens drei Monate vor dem geplanten Reiseantritt, gestellt werden. Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen bis zu 15 Kalendertage, um über ein Kurzeitvisum zu entscheiden. Während der Hauptreisezeiten können jedoch Wartezeiten auftreten.
Die Verlängerung eines Visums ist nur in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen (aufgrund höherer Gewalt, aus humanitären Gründen oder schwerwiegenden persönlichen Gründen) möglich. Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers und nicht beim Auswärtigen Amt oder den Auslandsvertretungen.
Die Europäische Union hat mit bestimmten Drittländern Visaerleichterungsabkommen für Kurzzeitaufenthalte abgeschlossen.
Für längerfristige Aufenthalte müssen Sie ein Nationales Visum beantragen.
Das Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zu beantragen, Kurzzeitvisa auch bei der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates.
Hinweis: Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19.09.2016