Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Viele Gemeinden und Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet. Darüber hinaus gibt es in allen Landkreisen Kreisseniorenbeiräte.
Der Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern e. V. vertritt gemäß § 5 des Seniorenmitwirkungsgesetzes M-V vom 26.07.2010 die Interessen und Belange der älteren Generation in Mecklenburg-Vorpommern. Er versteht sich als ein Forum der Meinungs- und Willensbildung sowie des generationenübergreifenden Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Der Landesseniorenbeirat arbeitet unabhängig und ist partei- und verbandspolitisch sowie weltanschaulich neutral.
Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
Informationen zum Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern e. V. finden Sie im Internet.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Landkreisverwaltung nach.
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Viele Gemeinden und Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet. Darüber hinaus gibt es in allen Landkreisen Kreisseniorenbeiräte.