Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Nehmen Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder am Arbeitsleben teil, erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zu diesen Leistungen zählen:
Unfallversicherungsträger sind:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte abzusichern.
Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit unterstützt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Rückkehr ins Arbeitsleben, beziehungsweise an den Arbeitsplatz.