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Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.
Kein Visum für die Einreise benötigen:
Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der nachfolgenden Seite des Auswärtigen Amtes:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
Die Kosten sind abhängig von der Art und der Dauer des Aufenthaltstitels.
Weitere Informationen bietet auch das Merkblatt "Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern".
Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.
Ein ggf. erforderliches nationales Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben, zu beantragen.
Hinweis: Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19.09.2016