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Verbindliche Anmeldung als Abstimmungshelfer*in für den Bürgerentscheid am 18.06.2023

Abstimmungshelfer*innen für den Bürgerentscheid müssen das 16. Lebensjahr vollendet und seit 37 Tagen einen Hauptwohnsitz in Greifswald haben. Auch Bürger*innen der EU mit Hauptwohnsitz in Greifswald können als Abstimmungshelfer*in tätig werden.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

Datenschutzerklärung

1. Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage des § 13 Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V). Sollten Sie der Verarbeitung der Daten nicht zustimmen, kann ein Einsatz als Abstimmungshelfer*in nicht erfolgen.

2. Gemäß § 19 Abs. 4 BWG und § 13 LKWG M-V dürfen personenbezogene Daten der Abstimmungshelfer*innen für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen haben.


Vielen Dank für Ihr Interesse als Abstimmungshelfer*in.