Verbindliche Anmeldung als Abstimmungshelfer*in für den Bürgerentscheid am 18.06.2023
Abstimmungshelfer*innen für den Bürgerentscheid müssen das 16. Lebensjahr vollendet und seit 37 Tagen einen Hauptwohnsitz in Greifswald haben. Auch Bürger*innen der EU mit Hauptwohnsitz in Greifswald können als Abstimmungshelfer*in tätig werden.