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Wahl der Gemeindevertretung

Die wahlrechtlichen Regelungen für die Wahl zur Bürgerschaft werden im Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) sowie in der Landes- und Kommunalwahlordnung Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) getroffen.

Die nächste Wahl der Bürgerschaft findet gemeinsam mit der Wahl des Europäischen Parlaments und der Wahl des Kreistages des Landkreises Vorpommern-Greifswald am 9. Juni 2024 statt.

Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden gemäß § 60 Abs. 2 LKWG M-V, bemessen an der Einwohnerzahl, 43 Sitze in der Bürgerschaft vergeben.

Die Bürgerschaft wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

Das Wahlgebiet wird entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft vom 18.10.2023 in drei Wahlbereiche eingeteilt. Wahlvorschläge können Parteien, Wählergruppen oder einzelne Personen, die selbst als Einzelbewerber*in kandidieren, machen. Sie werden jeweils für einen Wahlbereich aufgestellt.

Wahlberechtigt sind gemäß § 4 Abs. 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Unionsbürger,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder
  • sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben und
  • nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die er kumulieren oder panaschieren kann, das heißt die drei Stimmen können einer Person gegeben oder auf zwei oder drei Personen eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder
  • sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten (Ausschließungsgründe ergeben sich aus § 6 Abs. 2 LKWG M-V).

Die Unterlagen für die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgerschaft können auf der Internetseite des Landeswahlleiters (www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/) heruntergeladen werden.

Die Wahlleitung obliegt Herrn Achim Lerm (Gemeindewahlleiter). Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Stellvertreter ist Herr Bastian König. Die Wahlleitung wird unterstützt durch die Gemeindewahlbehörde, die für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zuständig ist, soweit das LKWG M-V oder andere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.

Erreichbar ist die Gemeindewahlbehörde über das

Wahlbüro der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Leiterin, Frau Eveline Janzen
Telefon: 03834 8536-1330
E-Mail: e.janzen@greifswald.de