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Hinweise zum Abbrennen von Osterfeuern in Greifswald

23.03.2026
Archivbild: Osterfeuer am Greifswalder Museumshafen© André Gschweng

Zu Ostern lodern in vielen Teilen der Stadt wieder die traditionellen Osterfeuer. Wer im öffentlichen Raum ein Brauchtums- oder Lagerfeuer plant, muss dieses beim Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben, anzeigen (per E-Mail an allgemeine.ordnung@greifswald.de). Bei Fragen hilft das Team ebenfalls unter dieser E-Mail oder telefonisch unter 03834 8536-4343 weiter. Der geplante Beginn und das Ende des Feuers können zusätzlich der Feuerwehr Greifswald (feuerwehr@greifswald.de) und der Integrierten Leitstelle (leitstelle@kreis-vg.de) mitgeteilt werden.

Private Oster- und Lagerfeuer auf dem eigenen Grundstück benötigen keine Genehmigung. Allerdings müssen die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegen und die nachfolgenden Regelungen eingehalten werden.

Damit das Feuer sicher brennt, gelten folgende Regeln:

Das Feuer darf nicht höher oder breiter als zwei Meter sein. Wer Holz schon länger aufgeschichtet hat, sollte es vor dem Anzünden noch einmal umstapeln. So können sich Tiere rechtzeitig in Sicherheit bringen, die möglicherweise im Holzhaufen Schutz gesucht haben. Zwischen der Feuerstelle und Gebäuden, Bäumen oder Büschen müssen mindestens 50 Meter Abstand liegen. Zu Wäldern und Versorgungsanlagen gilt ein Mindestabstand von 100 Metern. Die Hitze darf keine Bäume beschädigen.

Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen wie Benzin, Heizöl oder Altöl entfacht werden. Es ist eine verantwortliche Person zu benennen, die das Feuer ständig im Blick behält. Bei ungünstigem Wetter, starkem Wind oder Funkenflug muss es sofort gelöscht werden. Geeignete Löschmittel wie Wassereimer, Gartenschlauch, Sand oder Feuerlöscher sollten in ausreichender Menge bereitstehen. Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst bleibt jederzeit frei. Rund um die Feuerstelle sollte im Umkreis von mindestens einem halben Meter kein brennbares Material liegen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass unbeteiligte Personen nicht durch Rauch belästigt werden. Nach dem Ende der Veranstaltung sind Feuer und Glut vollständig zu löschen. Dies sollte mehrmals kontrolliert werden. 

Als Brennmaterial eignet sich ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz mit einem Restfeuchtegehalt von unter 25 Prozent, vergleichbar mit Kaminholz. Wer im eigenen Garten starke Äste schneidet und diese mindestens ein Jahr trocknen lässt, darf sie als Brennstoff verwenden. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, dazu zählen Gartenreste, Papier, behandeltes oder beschichtetes Holz, Bauabfälle, Möbelstücke oder Kunststoffe.