Universitäts- und Hansestadt Greifswald

bunte Fahrräder vor dem Pariser, Foto: Krüger

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Kinder und Erwachsene, die sich über Kopf den Ball weiterreichen, Foto: Pressestelle

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Kultur- und Sozialpass

Logo des Kultur- und Sozialpasses
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Greifswald ist die Stadt im Norden, die Bürgern mit einem geringen Einkommen die Teilnahme an zahlreichen Kultur- und Bildungsveranstaltungen durch Vergünstigungen ermöglicht.  

Für die Antragstellung ist ein standardisiertes Formular zu verwenden.
Ein Passbild des Antragstellers sowie für jedes aufgeführte Familienmitglied und eines der folgenden Dokumente sind als Kopie beizufügen:

- Nachweis des Bezuges von Arbeitslosengeld II,
- Wohngeldbescheid,
- Sozialhilfebescheid,
- Nachweis über die Medikamentenbefreiung,
- der Studentenausweis,
- Ausbildungsnachweis,
- Bescheinigung des Ordnungsamtes bezüglich Familiengröße bzw.
  Familienverhältnisse oder das Buch der Familie
 

Der Antrag ist zu stellen bei der

Behindertenbeauftragten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Trelleborger Weg 37
Tel/Fax 03834 843985
m.kindt(at)greifswald.de

Nach wenigen Minuten ist der Kultur- und Sozialpass ausgefertigt. Der Kultur- und Sozialpass ist wirklich Geld wert.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung des Greifswalder Kultur- und Sozialpass und im Flyer mit den aktuellen Vergünstigungen des KuS. Ein Formular für die Beantragung des Kultur- und Sozialpasses können Sie sich herunterladen.
  

Vergünstigungen durch den Kultur- und Sozialpass (KuS)

Verguenstigungen-Flyer_1.7.10.pdf

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