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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmale sind Dinge, die von Menschen geschaffen wurden, an denen durch Veränderung des Bestandes Geschichte erkennbar wird, die unser Interesse wecken und uns zum Nachdenken auffordern. Es sind also besondere Bauten wie das Giebelhaus, eine Mühle, ein barockes Wohnhaus, eine Kirche. Es sind aber auch die besondere Anlage eines Ortes, eine Stadtsilhouette, Details an Gebäuden wie ein Lastenrad oder mittelalterliche Brandmauern, eine alte Brücke, der Park, ein Schiffswrack oder im Boden verborgenen Siedlungsspuren. Denkmale sind Dokumente bau- und stadthistorischer Entwicklung und fester Bestandteil des kulturellen Erbes. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind daher von besonderer Bedeutung, um dieses hohe Gut zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern.
Darüber hinaus bietet uns der bewusste und sensible Umgang mit dem Denkmal, egal welcher Art, die Chance, Geschichte erlebbar zu machen und aus diesem Fundus neue Qualitäten, Identifikation und Verbundenheit mit der Stadt, dem Haus, dem Umfeld zu schaffen.
In Greifswald liegt die Zuständigkeit für denkmalschutzrechtliche und denkmalpflegerische Aufgaben bei der unteren Denkmalschutzbehörde, die beim Stadtbaumt, Abt. Stadtentwicklung/ Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist.
Hier erhalten Sie eine umfassende Beratung zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde/ Städtischen Denkmalpflege
- Durchsetzung des Denkmalschutzgesetzes
- Führung der Denkmalliste
- Benachrichtigung von Denkmaleigentümern über die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste oder die Streichung
- Entscheidung über denkmalrechtliche Genehmigungen/ Grabungsgenehmigungen unter Beteiligung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege M-V
- Erlass von Denkmalbereichsverordnungen
- Durchsetzung der Erhaltung, Ordnungswidrigkeitenverfolgung
- Überwachung von Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen, Begleitung von Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
- fachliche Beratung und Beratung zu Fördermöglichkeiten, steuerlichen Fragen, Ausstellung Bescheinigung nach § 7.....
- vorbereitende Dokumentation/ Dokumentation
- Beteiligung bei öffentlichen Planungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Presseinformationen etc.)
- Mitarbeit im Verein Europäische Route der Backsteingotik
- Betreuung des Projektes “Backsteinkatster” (Inventarisierung mittelalterliche Formsteinsammlung)
- Organisation des jährlich bundesweit statt findenden “Tages des ofenen Denkmals”
- Führung des Lagers für historische Baustoffe
- Vergabe von städtischen Fördermitteln



