Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Blick auf die Voluten am Rathausgiebel Foto: HNM

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Schriftzug Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Sitzungsglocke, Rathaustuer und Schild mit der Beschriftung "Nichtoeffentliche Sitzung"

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Die Bürgerschaft - Gemeindevertretung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Die Bürgerschaft ist die Vertretung der Greifswalder Bürger und damit das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan unserer Hansestadt. Ihre Vertreter, die Mitglieder der Bürgerschaft, werden für eine Dauer von fünf Jahren durch die Bürger gewählt.

Zur Bewältigung der vielfältigen Arbeit einer Gemeindevertretung hat sich die Bürgerschaft in Fraktionen, Ausschüsse und Ortsteilvertretungen organisiert.

Feste Regeln für ihre Arbeit hat sich die Bürgerschaft in ihrer Geschäftsordnung und in der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gesetzt.


Sowohl die Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, als auch die Geschäftsordnung der Bürgerschaft als Download finden Sie hier.


Fraktionen

Platzschilder der Fraktionen und Gruppen in der Bürgerschaft
Die Gemeindevertreter können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten.

Ausschüsse

Senatssaal
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden.

Ortsteilvertretungen

Karte Greifswald
In kreisfreien Städten kann die Gemeindevertretung für Ortsteile Ortsteilvertretungen wählen.

Weitere Gremien

Greif
Hier finden Sie weitere Gremien der Bürgerschaft.

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