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Sökväg - Här är du
Innehållsområde
Untersuchung der Prüfungsfähigkeit
Die amtsärztliche Begutachtung der Prüfungsfähigkeit erfolgt in der Regel auf Verlangen der Ausbildungsstätte (z.B. Universität, Fachschule oder andere höhere Bildungseinrichtungen ). Bevor Sie zur Begutachtung im Gesundheitsamt erscheinen, muss von einem approbierten Arzt ( in der Regel Ihr Hausarzt ) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Sonstige Untersuchungsbefunde bringen Sie bitte mit. Im Fall einer stationären Behandlung, kann die Bestätigung der Klinik ausreichen und Sie von der Prüfung befreien. Dann ist ggf. keine amtsärztliche Begutachtung erforderlich. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Prüfungsamt oder der Ausbildungsstätte. Die amtsärztliche Begutachtung soll möglichst zeitnah zur Prüfung erfolgen. Bei Haus-oder Examensarbeiten erfolgt im Krankheitsfall die amtsärztliche Begutachtung zur Feststellung, ob eine Verlängerung der Abgabefrist gerechtfertigt ist. Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und den ggf. weiteren Befunden verhält es sich analog dem o.g.
Die Untersuchung erfolgt hier im Rahmen der Erkrankung. Für das Gutachten erheben wir eine Gebühr von 26€ ( bar zu zahlen).
Prüfungsämter
Zentrales Prüfungsamt der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel: +49 3834/86-1278
Fax: +49 3834/86-1279
zpa.engel(at)uni-greifswald.de
Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Außenstelle Greifswald
Bahnhofsstraße 33-34
17489 Greifswald
Tel.:+49 3834/7759-21/-22/-23/-24
Fax: +49 3834/7759-32
s.paepke(at)iq.bm.mv-regierung.de
Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern
Am Reifergraben 4
18 055 Rostock
Tel.:+49 381/122285-3
Fax: +49 381/1222859
lph-mv.rostock(at)t-online.de
Außenstelle Greifswald
Lange Reihe 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 3834/890146
Landesjustizprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin
Tel.: +49 385/2088-156




