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CLIP - „Greifswald ist bunt”
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Innehållsområde

- Bäckerin
- Schulungen für Beschäftigte bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich: Belehrung über Beschäftigungs-und Tätigkeitsverbote nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IFSG) -> Schulungen im Gesundheitsamt finden jeden Dienstag von 16:00Uhr bis 16:30Uhr statt, Kosten 20€, bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten zur Unterschriftenleistung erforderlich, Anmeldung über:
Frau Jahrling Tel.: +49 3834/522213 oder email: m.jahrling(at)greifswald.de
Hinweis: Bei Nichtteilnahme der Sorgeberechtigten müssen Minderjährige die unterschriebene Einverständniserklärung zum Beginn der Belehrung vorlegen. Die Dokumente können Sie runterladen und ausdrucken. Sie finden diese am unteren Ende dieser Seite -> - Ermittlung, Erfassung und Überwachung von Erkrankten und Kontaktpersonen -> bei Auftreten einer meldepflichtigen Erkrankung (§6 IFSG), einer meldepflichten nosokomialen (also im Krankenhaus erworbenen) Erkrankung (§6(3) IFSG) und bei Nachweis von meldepflichten Krankheitserregern im Labor (§7 IFSG) insbesondere bei:
- gemäß §42 IFSG Personen im Lebensmittelbereich
- gemäß §§33,34 IFSG Personen in Gemeinschaftseinrichtungen
- Erteilen von Besuchs-und Tätigkeitsverboten gemäß §§31,42 IFSG
- Management weiterführender Maßnahmen nach IFSG bei Infektionskrankheiten: z.B. Stuhluntersuchungen, Blutentnahemn, Impfungen
- Überwachung der epidemiologischen Situation im Zuständigkeitsbereich: Erkennen von Krankheitshäufungen, Einleitung von Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsherdes insbesondere bei lebensmittelbedingten Erkrankungen in Zusammenarbeit mit dem Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Greifswald/Ostvorpommern, statistische Erfassung von Meldungen nach dem IFSG
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