Engagement im Wahlhelferehrenamt
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bittet interessierte Greifswalder Personen, sich im Wahlehrenamt bei anstehenden Wahlen und Abstimmungen zu engagieren. Für die Besetzung der bis zu 42 allgemeinen Wahlbezirke und der bis zu 18 Briefwahlbezirke wird stets eine Vielzahl an freiwilligen wahlhelfenden Personen benötigt.
Besondere Vorkenntnisse sind für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand nicht erforderlich.
Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorstehern, Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, deren Stellvertretungen sowie den Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig vor der Wahl ein Berufungsschreiben, welches die Funktion und den Einsatzort (Wahllokal) benennt. Ziel ist es, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe einzusetzen.
Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertretungen sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer werden im Vorfeld der Wahl im Rahmen einer Schulung in ihre Aufgaben eingewiesen.
Für das Engagement im Wahlehrenamt zahlt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Aufwandsentschädigung, in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion, von 45,00 Euro bis 80,00 Euro.
Überblick zu den Aufgaben und Pflichten der Mitglieder des Wahlvorstandes
- Anbringen von Bekanntmachungen, Aushängen und Ausschilderungen
- Einrichtung und Vorbereitung des Wahlraumes
- Aufstellen der Wahlkabinen
- Verschließen der Wahlurne nach Kontrolle, dass diese leer ist
- Überwachung der Wahlhandlung, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, Regelung des Zutritts
- Beschlussfassung über bestimmte Sachverhalte, wie z. B. die Zulassung oder Zurückweisung von Wählerinnen bzw. Wählern unter bestimmten Bedingungen
- Auszählung der Stimmen zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- Verpacken der Stimmzettel und sonstigen Wahlunterlagen am Ende des Wahltages
- Herrichtung des Wahlraumes in den ursprünglichen Zustand
Aufgaben der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers
- Regelung der Einsatzzeiten der Wahlvorstandsmitglieder
- Koordinierung der Durchführung des Wahlablaufes
- Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen
- Telefonische Meldung von eventuell fehlenden Wahlvorstandsmitgliedern
- Telefonische Meldung der Wahlbeteiligung
- Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
- Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlbüros)
- Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung
- Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes und des Wahlergebnisses
- Telefonische Schnellmeldung der Wahlergebnisse ab 18:00 Uhr
- Abgabe der Wahlunterlagen am Abend
Aufgaben der Schriftführerin oder des Schriftführers
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Erfassen des Ergebnisses
- Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
Stellvertretungen der Wahlvorsteherinnen bzw. Wahlvorsteher und der Schriftführerinnen bzw. Schriftführer
Während der personellen Abwesenheit einer der zuvor beschriebenen Funktionen nimmt die jeweilige Stellvertretung die Aufgaben wahr. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Aufgaben der Beisitzerinnen bzw. Beisitzer.
Besondere Pflichten
Im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit handelt der Wahlvorstand als kollegiales und unabhängiges Wahlorgan und ist zur Neutralität und unparteiischen Ausübung des Ehrenamtes verpflichtet. Dies bezieht sich sowohl auf eine unterbleibende Beeinflussung durch Worte als auch auf den Verzicht des Tragens von Zeichen, die auf eine politische Einstellung hinweisen.
Eine weitere Verpflichtung stellt die Verschwiegenheit dar über alle bekannt gewordenen personenbezogenen Daten oder die Tatsache, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihres Ehrenamtes fort.
Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich des Einsatzes als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer finden Sie unter Fragen der Wahlhelfenden.
Ihre Meldung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer für die kommende Landtagswahl am 20.09.2026 können Sie unter folgendem Link abgeben:
Meldung zum Einsatz als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer am 20.09.2026
