Oberbürgermeister zieht jüngste Entscheidung zu Bewohnerparkgebühren zurück – Debatte muss erneut in der Bürgerschaft geführt werden
Die Debatte um die Höhe der Bewohnerparkgebühren muss in der Bürgerschaft noch einmal neu geführt werden. Wie eine weitergehende Prüfung der Rechtsgrundlagen für die Erarbeitung einer entsprechenden Parkgebührenverordnung ergab, können die Gebühren entgegen der vorherigen Ankündigung doch nicht allein durch den Oberbürgermeister festgelegt werden. Dr. Stefan Fassbinder hatte sich für einen jährlichen Betrag von 90 Euro ausgesprochen, nachdem sich die Bürgerschaft auf ihrer jüngsten Sitzung nicht auf eine Höhe hatte einigen können. Dieser Wert war ein Kompromiss zwischen dem Vorschlag der Stadtverwaltung, der bei 150 € lag, und der Forderung einzelner Fraktionen, die zurück zum alten Tarif von 30 Euro gehen wollten.
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