Fundtiere
Was Sie wissen müssen
Aufgefundene Haus- und Heimtiere, die eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, sind rein rechtlich gesehen Fundsachen. Fundtiere sind dabei alle entlaufenen Haustiere, also Tiere, die eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, wie z. B. Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Tiere. Wildtiere sind keine Haustiere. Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, das offensichtlich einen Besitzer oder eine Besitzerin hat, so müssen Sie den Fund der zuständigen Gemeinde als Fundbehörde anzeigen. Diese entscheidet im Zweifelsfall, ob es sich um ein Haus-, oder ein Wildtier handelt und ist dann für die artgerechte Unterbringung des Tieres zuständig.
In der Regel arbeiten die Gemeinden mit örtlichen Tierheimen zusammen, in denen die Fundtiere untergebracht werden. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.
- Wenn Sie ein Haus- oder Heimtier gefunden haben, welches eine Besitzerin oder einen Besitzer hat, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres. Genaue Informationen zur Erreichbarkeit bei Fundtieren finden Sie hier.
- Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110).
- Wenn Sie ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstellen (Rufnummer 112). Diese informieren dann die zuständigen Stellen.
Was tun bei gefundenen, verletzten oder toten Tieren im Greifswalder Stadtgebiet?
Als Fundtiere gelten Haustiere wie Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere, die entlaufen sind oder ausgesetzt wurden und eine Besitzerin oder einen Besitzer haben. Sie gelten rechtlich als Fundtiere, sobald sie von einer Person gefunden, aufgenommen und anschließend bei der örtlichen Ordnungsbehörde als Fund angezeigt und anschließend dort abgegeben werden.
Finden Sie ein solches Tier im Stadtgebiet, rufen Sie während der telefonischen Erreichbarkeitszeiten den Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben unter 03834 8536-4344 an. Die Mitarbeitenden erklären Ihnen, wie Sie weiter vorgehen.
Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeitszeiten ist entsprechend des Fundrechts zunächst die Finderin oder der Finder für die Verwahrung des Tieres verantwortlich.
Wer eine Katze im Stadtgebiet der Universität- und Hansestadt Greifswald findet, sollte Folgendes beachten. Hauskatzen sind regelmäßig im Freien unterwegs und kehren eigenständig zu ihren Besitzerinnen oder Besitzern zurück. Einige Katzen leben auch dauerhaft ohne menschliche Betreuung im Freien (siehe Wildtiere). Das bloße Antreffen einer Katze im Freien begründet nicht, dass es sich um eine Fundkatze handelt. Bei Unklarheiten, ob die aufgefundene Katze ein Fundtier ist, kontaktieren Sie den Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben.
Wenn Sie am Samstag oder Sonntag einen Hund finden, diesen aber nicht selbst unterbringen können, geben Sie ihn nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Tierheim Greifswald e.V., Am Wasserwerk 1 in 17498 Diedrichshagen ab. Rufen Sie vorab unter 03834 889267 oder 0173 8599911 an.
Liegt ein Tier im öffentlichen Raum, das augenscheinlich tot ist, informieren Sie während der telefonischen Erreichbarkeitszeiten den Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben unter 03834 8536-4344. Außerhalb der Erreichbarkeitszeiten rufen Sie die Leitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter 03834 77 78 79 an. Die Leitstelle sagt Ihnen, wie Sie sich verhalten sollen. Für Privatgrundstücke liegt die Verantwortung beim Eigentümer bzw. der Eigentümerin.
Telefonische Erreichbarkeitszeiten im Amt für Bürgerservice und Brandschutz, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben:
| Montag & Mittwoch: | 08:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 17:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Wildtiere leben frei in der Natur und haben keine Halterin oder keinen Halter, zum Beispiel Rehe, Marder, Vögel oder wild lebende Katzen. Entdecken Sie ein verletztes oder hilfsbedürftiges Wildtier im Stadtgebiet, rufen Sie die Leitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter 03834 77 78 79 an. Die Leitstelle sagt Ihnen, wie Sie sich verhalten sollen.
