Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Oberbürgermeister
Amt für Finanzen
Abteilung Allgemeine Finanzwirtschaft
Goethestraße 2 a
17489 Greifswald
E-Mail: kaemmerei(at)greifswald.de
Telefon: +49 3834 8536-2121
Fax: +49 3834 8536-2455
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Der kommunale Haushalt - Fahrplan für die Entwicklung der Stadt.
"Die Sparsamkeit ist die Tochter der Vorsicht, die Schwester der Mäßigung und die Mutter der Freiheit"
Samuel Smiles (1812 - 1904)
Der Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gibt Auskunft über die finanzielle Situation der Stadt, die letztendlich Grundlage für alle Aktivitäten der Stadt ist. Er besteht aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und vielfältigen Anlagen. In der Haushaltssatzung werden die Erträge und Aufwendungen, die Einzahlungen und Auszahlungen, die Kreditermächtigungen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Realsteuerhebesätze durch Beschluss der Bürgerschaft festgesetzt.
Die Haushaltspläne der Vorjahre stehen zur Einsicht unter der folgenden Seite zur Verfügung.
Der Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 wird erneut als Doppelhaushalt aufgestellt. Anhand von Informationen der Fachämter und unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen wurde der erste Entwurf des Haushaltsplans - Band I aufgestellt. Dieser sowie die Prioritätenliste, die alle geplanten Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen beinhaltet, sind im Folgenden öffentlich einzusehen:
Haushaltsplan 2021/2022 - Band I - 1. Entwurf vom 23.11.2020
Prioritätenliste 2021/2022 - 1. Entwurf vom 09.11.2020
Die im ersten Entwurf zum Haushaltsplan noch fehlenden Angaben sind im Folgenden einsehbar:
Freiwillige Leistungen 2021/2022 - 1. Entwurf vom 12.01.2021
Subventionsbericht 2021-2022 - 1. Entwurf vom 12.01.2021
Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit - 2021 - 1. Entwurf vom 07.01.2021
Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit - 2022 - 1. Entwurf vom 07.01.2021
Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Im Folgenden ist der erste Entwurf einsehbar. Nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft wird dieser um die noch fehlenden Wirtschaftspläne ergänzt und erneut veröffentlicht.
Haushaltsplan 2021/2022 - Band II - 1. Entwurf vom 08.01.2021
Für die sechs Städtebaulichen Sondervernögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargstellt werden. Der erste Entwurf wurde erarbeitet. Zwischnezeitlich wurden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund des Umfangs in einem zweiten Entwurf zusammengefasst wurden.
Haushaltsplan 2021/2022 - Band III - 1. Entwurf vom 23.11.2020
Haushaltsplan 2021/2022 - Band III - 2. Entwurf vom 25.01.2021
Auf Grundlage des Zahlenmaterials wurde der zweite Entwurf des Haushaltsplanes 2019/2020 erarbeitet und am 18.03.2019 so durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Europa erfolgte am 04.07.2019. Band I kann hier eingesehen werden.
Ausgefertigte Haushaltssatzung vom 11.07.2019
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 15.04.2020 genehmigt.
Finanzhaushalt - mit Sachkonto
Ergebnishaushalt - mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Produkte ohne Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Produkte ohne Sachkonto
Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte
Auf Grundlage des Zahlenmaterials wurde der Haushaltsplan 2019/2020 für die Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erarbeitet und am 17.12.2018 durch die Bürgerschaft beschlossen. Die Satzungen der Städtebaulichen Sondervermögen 194 - Stadtumbau Ost, Ostseeviertel Parkseite - und 198 - Stadtumabu Ost, Schönwalde II - wurden am 25.06.2019 aufgehoben und durch die Bürgerschaft erneut beschlossen. Band III inklusive der geänderten Satzungen kann hier eingesehen werden.
Die Haushaltssatzungen für die Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurden mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 15.04.2020 genehmigt.
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 161
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 162
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 193
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 194
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 198
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2019/2020 vom 16.04.2020 - SSV 199
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat für das Haushaltsjahr 2020 eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen, die am 02.07.2020 mehrheitlich durch die Bürgerschaft beschlossen wurde. Am 31.08.2020 wurde darüber hinaus die 1. Änderung zur Nachtragssatzung einstimmig von der Bürgerschaft beschlossen.
Mit Schreiben vom 02.10.2020 wurde der Universitäts- und Hansestadt die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben. Die genehmigungspflichtigen Teile der Nachtragshaushaltssatzung wie Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Verpflichtungsermächtigungen sowie Kassenkredite wurden in voller Höhe genehmigt.
Der Nachtragshaushalt kann hier eingesehen werden. Die Nachtragssatzung in der Fassung vom 31.08.2020 wurde am 06.10.2020 ausgefertigt und auf der Internetseite der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veröffentlicht. Sie kann hier eingesehen werden.
Ein Haushalt gilt gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik in der Planung als ausgeglichen wenn
Der Finanzhaushalt 2014 als auch die mittelfristigen Planungen des Finanzhaushaltes wiesen bei Vorlage des Planentwurfes erhebliche Fehlbeträge aus, sodass ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden musste. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 16.12.2013 zusammen mit der Haushaltssatzung 2014 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, aus dem sich konkrete Veränderungen des Planentwurfes ergaben. Das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017 ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald einen jährlichen Spendenbericht zu erstellen. Er enthält Angaben zu den Gebern, zu den Zuwendungen und den Zuwendungszwecken.