Haushalt
Der kommunale Haushalt - Fahrplan für die Entwicklung der Stadt.
"Die Sparsamkeit ist die Tochter der Vorsicht, die Schwester der Mäßigung und die Mutter der Freiheit"
Samuel Smiles (1812 - 1904)
Der Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gibt Auskunft über die finanzielle Situation der Stadt, die letztendlich Grundlage für alle Aktivitäten der Stadt ist. Er besteht aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und vielfältigen Anlagen. In der Haushaltssatzung werden die Erträge und Aufwendungen, die Einzahlungen und Auszahlungen, die Kreditermächtigungen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Realsteuerhebesätze durch Beschluss der Bürgerschaft festgesetzt.
Die Haushaltspläne der Vorjahre stehen zur Einsicht unter der folgenden Seite zur Verfügung.
Haushalt 2023/2024
Der Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 wurde erneut als Doppelhaushalt aufgestellt. Dieser wurde am 23.02.2023 sowie am 20.04.2023 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen und anschließend zur Prüfung und Genehmigung an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V gesandt. Nach erfolgter Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sind die Haushaltssatzungen 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2023 am 27.06.2023 in Kraft getreten, sodass die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung entfallen.
Im Folgenden befindet sich der Haushaltsplan, der Ergänzungsbeschluss und die Haushaltssatzung des Band I.
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 27.06.2023
Finanzhaushalt - mit Sachkonto
Ergebnishaushalt - mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Produkte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Produkte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalte B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte
Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne für 2023 sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Haushaltsplan 2023 2024 Band II (2023)
Für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargestellt werden. Im Folgenden befindet sich der einzusehende Haushaltsplan sowie der Ergänzungsbeschluss und die Haushaltssatzungen des Band III.
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 SSV 161 vom 27.06.2023
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 SSV 162 vom 27.06.2023
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 SSV 193 vom 27.06.2023
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 SSV 194 vom 27.06.2023
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 SSV 198 vom 27.06.2023
Ausgefertigte Haushaltssatzung 2023/2024 SSV 199 vom 27.06.2023
Haushalt 2021/2022
Der Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 wird erneut als Doppelhaushalt aufgestellt. Anhand von Informationen der Fachämter und unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit durch den Hauptausschuss und die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen wurde ein Entwurf des Haushaltsplans - Band I aufgestellt. Einschließlich der am 1. März 2021 durch die Bürgerschaft beschlossenen Änderungen ergibt sich der im folgenden einzusehende Haushaltsplan.
Haushaltsplan 2021/2022 Band I
Finanzhaushalt - mit Sachkonto
Ergebnishaushalt - mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Teilhaushalte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt - Produkte mit Sachkonto
Teilergebnishaushalt - Produkte mit Sachkonto
Teilfinanzhaushalt B - Maßnahmenübersicht - alle Teilhaushalte
Der Haushaltsplan Band II umfasst die Wirtschaftspläne für 2021 sowie die neuesten testierten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe sowie unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Haushaltsplan 2021/2022 Band II (2021)
Für die sechs Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden jeweils separate Satzungen erarbeitet, die nebst dazugehöriger Anlagen im Band III zum Haushaltsplan zusammengefasst dargestellt werden.
Haushaltsplan 2021/2022 Band III
Haushaltssicherung
Ein Haushalt gilt gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik in der Planung als ausgeglichen wenn
- der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist,
- im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken.
Der Finanzhaushalt 2014 als auch die mittelfristigen Planungen des Finanzhaushaltes wiesen bei Vorlage des Planentwurfes erhebliche Fehlbeträge aus, sodass ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden musste. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 16.12.2013 zusammen mit der Haushaltssatzung 2014 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, aus dem sich konkrete Veränderungen des Planentwurfes ergaben. Das Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017 ist Bestandteil der Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
Haushaltssicherungskonzept 2014 bis 2017
Spendenberichte der Vorjahre
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald einen jährlichen Spendenbericht zu erstellen. Er enthält Angaben zu den Gebern, zu den Zuwendungen und den Zuwendungszwecken.