Abwassergebühr Erhebung

Volltext

Wer Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigt ist und an eine öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist oder in diese einleitet, ist zur Abwassergebühr verpflichtet. 

Die konkreten Gebühren ergeben sich aus der örtlich zuständigen Abwassergebührensatzung, die in einer öffentlich Sitzung durch die jeweilige Stadtvertretung, Gemeindevertretung oder Verbandsversammlung beschlossen wurde. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung Ihres Zweckverbands, Stadt oder Gemeinde.

 

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion

Zuständige Stelle

Zweckverbände, Städte oder Gemeinden.