Binnenfischereistatistik: Daten zur Betriebsstatistik melden

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste  Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • Arten, Mengen und Erlöse der erzeugte Fische nach Produktionsart, 
  • Ausgabe von Angelerlaubnissen,
  • Schäden,
  • weitere betriebsbezogene Angaben.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen betriebsbezogene Daten sowie Angaben zur jährlichen Erzeugung aus Fang, Teichwirtschaft und Aquakultur, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (ggf. weitere Besonderheiten).

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 

Fristen

Die Meldung muss jeweils bis spätestens 31. Januar für das vorangegangene Jahr erfolgen.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (des Folgejahres (nach Jahresabschluss)) :

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.07.2025

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Dezernat 710