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Binnenfischereistatistik: Daten zur Betriebsstatistik melden
Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- Arten, Mengen und Erlöse der erzeugte Fische nach Produktionsart,
- Ausgabe von Angelerlaubnissen,
- Schäden,
- weitere betriebsbezogene Angaben.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihr Unternehmen betriebsbezogene Daten sowie Angaben zur jährlichen Erzeugung aus Fang, Teichwirtschaft und Aquakultur, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (ggf. weitere Besonderheiten).
Bearbeitungsdauer
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.
Fristen
Die Meldung muss jeweils bis spätestens 31. Januar für das vorangegangene Jahr erfolgen.
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (des Folgejahres (nach Jahresabschluss)) :
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.07.2025
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Dezernat 710