Bodenrichtwerte: Auskunft erhalten

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Volltext

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.

Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenlos:

  • Einfache mündliche Auskünfte,
  • eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)

Verwaltungsgebühr (je angefangene halbe Stunde für die schriftliche Auskunft (Grundgebühr) zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: 4,00 EUR) : EUR 34,15 bis

Verwaltungsgebühr (je Grundstück für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (beispielsweise für Bauflächen) (Tarifstelle 4.1)) : EUR 15,00

Verwaltungsgebühr (für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdatensätzen, z.B. auf Datenträger, Austauschverzeichnis in Standardformaten (z.B. Shape) je Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses und Jahrgang (Tarifstelle 4.3.1)) : EUR 200,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.

Bearbeitungsdauer

  • Schriftliche Auskünfte oder Auszüge: 10-14 Tage
  • Selbstständige Anfertigung über den Online-Dienst: keine Bearbeitungsdauer. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Spezielle Auskünfte, welche über die Standardauskunft hinausgehen, müssen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragt werden. Landesdatensätze können beim Landesamt für innere Verwaltung über den Geodatenservice beantragt werden.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse