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Deutscher Weinbrand: Prüfungsnummer beantragen
Volltext
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden.
Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Nimmt die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.
Die Prüfnummer gilt für ein Jahr. Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.
Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren (Prüfbescheid für den Deutschen Weinbrand).
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.06.2011
Zuständige Stelle
obere Lebensmittelüberwachungsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)
Fristen
Geltungsdauer (der Prüfnummer) : 1 Jahr(e)
Kosten
Verwaltungsgebühr (für den Prüfbescheid für Deutschen Weinbrand) : EUR 100,00
