Deutscher Weinbrand: Prüfungsnummer beantragen

Volltext

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.

Verfahrensablauf

Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden.

Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Nimmt die obere Lebensmittelüberwachungsbehörde nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.

Die Prüfnummer gilt für ein Jahr. Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.

Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren (Prüfbescheid für den Deutschen Weinbrand).

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.06.2011

Zuständige Stelle

obere Lebensmittelüberwachungsbehörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)

Fristen

Geltungsdauer (der Prüfnummer) : 1 Jahr(e)

Kosten

Verwaltungsgebühr (für den Prüfbescheid für Deutschen Weinbrand) : EUR 100,00