Adresse
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eingnungsfeststellung erforderlich.
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemsichen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
EUR 60 - 1.500
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
21.11.2018
Adresse
17389 Anklam, Hansestadt
Ellbogenstraße 2
Fax:
+49 3834 8760-93250
Herr Lutz Wendorff
Position: Sachgebietsleiter
Raum: | 20 |
Zuständig für :