Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen
Volltext
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.
Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
Bei inkorrekten ELStAM-Daten (Adress-/Personendaten) ist der erste Schritt die Korrektur beim Melderegister (Bürgeramt)
Gegen fehlerhafte ELStAM-Bescheide des Finanzamts ist der Einspruch innerhalb eines Monats das korrekte Rechtsbehelfsmittel. Änderungen erfolgen zentral über das Finanzamt, nicht direkt durch den Arbeitgeber.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Finanzen
Zuständige Stelle
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpunkt
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
