Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Elektronischer Identitätsnachweis: Daten speichern
Volltext
Folgende Daten werden im Ausweis-Chip gespeichert:
- 1. Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
- Ordensname, Künstlername
- Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
- Seriennummer
- Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Prüfziffern
- Leerstellen
- Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel
- Polizeivollzugsbehörden,
- Zollverwaltung,
- Steuerfahndungsstellen der Länder und
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.01.2026
