Elektronischer Identitätsnachweis: Daten speichern

Volltext

Folgende Daten werden im Ausweis-Chip gespeichert:

  1. 1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Tag und Ort der Geburt
  5. Lichtbild
  6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
  7. Ordensname, Künstlername
  8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
  9. Seriennummer
  10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
  11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  12. Prüfziffern
  13. Leerstellen
  14. Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke

Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

  • Polizeivollzugsbehörden,
  • Zollverwaltung,
  • Steuerfahndungsstellen der Länder und
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.01.2026