Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen

Volltext

Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Handlungsgrundlage(n)

§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 120

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:

  • über Ihre Person:
    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Anschriften
    • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
  • über die Waffe:
    • bei Schusswaffen:
      • Anzahl und Art
      • Kaliber
      • Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
      • gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
    • bei sonstigen Waffen:
      • Anzahl und Art
  • über die Munition:
    • Anzahl und Art
    • Kaliber
    • gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen

Bearbeitungsdauer

Zwei bis acht Wochen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.05.2026