Fahrerlaubnis: Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen

Volltext

Arbeiten Sie für die Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei können Sie im Rahmen Ihrer Arbeitstätigkeit eine Dienstfahrerlaubnis erhalten, auch Dienstführerschein genannt.  

Diese Dienstfahrerlaubnis berechtigt Sie dazu, bestimmte Dienstfahrzeuge zu fahren, solange Sie im Dienst sind.

Möchten Sie auch privat ein Fahrzeug führen, benötigen Sie eine allgemeine Fahrerlaubnis. Sie können ihre Dienstfahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Fahrprüfung

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dienstführerschein
  • gegebenenfalls vorhandene allgemeine Fahrerlaubnis, falls diese durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültig Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über eine erteilte Dienstfahrerlaubnis.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.12.2024;18.12.2025

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde