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Familienhebammen: Vermittlung in Anspruch nehmen
Volltext
Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.
Aufgaben:
Ansprechpartnerin zu Themen wie :
- Elternsein,
- Ernährung und Pflege des Babys,
- Neuorganisation des Alltags mit Kind
Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
- Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
- Abbau von Unsicherheiten und Ängsten
- Verletzungsprävention
- Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)
Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:
- sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
- Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
- Unterstützung der Familien vom 1. Lebenstag bis maximal zum 18. Lebensmonat des Kindes möglich
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.02.2019
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Kosten
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei