Förderung: Hochschulstipendium für den künstlerischen Nachwuchs beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Die Förderung dient:

  • der Durchführung und Auswertung der notwendigen künstlerischen Arbeiten. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Hochschulabsolventen. 

Wie wird gefördert?

Stipendium-Regelsatz für künstlerische Nachwuchskräfte: 1.500,00 EUR monatlich

Familienzuschläge:

  • 150,00 EUR für das erste Kind monatlich und
  • 100,00 EUR für jedes weitere Kind

Voraussetzungen

Für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben kann ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium erhalten, wer

  • ein Studium an einer Kunsthochschule oder ein vergleichbares Studium in M-V abgeschlossen hat,
  • weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen nachweist,
  • ein Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt, sowie
  • die Zulassung des Entwicklungsvorhabens am Caspar-David-Friedrich-Institut der Universität Greifswald, an der Hochschule für Musik und Theater Rostock oder an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar nachweisen kann und dort eine künstlerische Betreuung vereinbart ist.

Verfahrensablauf

Nach entsprechenden Ausschreibungen an den Hochschulen reichen die Graduierten jeweils zum Sommer- und Wintersemester Anträge bei den jeweiligen Hochschulen ein. Diese werden geprüft und unter Beteiligung der jeweiligen Fachbereiche erfolgt nach einem Punktesystem ein Ranking in der Vergabekommission. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den verfügbaren finanziellen Mitteln. Es können daher nur die herausragendsten Antragsteller positiv beschieden werden.

Die Entscheidungen der Vergabekommissionen unterliegen der Rechtsaufsicht des Kultusministeriums in Mecklenburg-Vorpommern.

Ausschreibungen für künstlerische Vorhaben (Caspar-David-Friedrich-Stipendium) erfolgen an folgenden Hochschulen:

 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

Nachhaltigkeit der Förderung

  • erfolgreicher künstlerischer Vorhabensabschluss

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.02.2026

Zuständige Stelle

Die Förderung erfolgt durch die entsprechenden Hochschulen.

Fristen

Laufzeit der Förderung: