Förderung: Zuschuss für KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung beantragen

Volltext

Was wird gefördert?
Es werden direkte Personalausgaben (Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozialausgaben) für neue und zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen gefördert.

  • Der Arbeitsplatz muss sich im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden.
  • Bezogen auf die neu eingestellte Person muss es sich um eine Ersteinstellung handeln oder der technische Hochschul-/Meisterabschluss darf bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen
  • Der Arbeitsvertrag muss unbefristet geschlossen werden (branchenübliche Probezeit möglich) und das monatliche Bruttogehalt bei Hochschulabsolventen mindestens 4.200,00 EUR und bei Meistern mindestens 3.800,00 EUR (bezogen auf 40 Std./Woche) betragen.
  • Die Zuwendungshöchstdauer beträgt 24 Monate ab dem Einstellungsdatum.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben und ist je geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt auf maximal 30.000,00 EUR in den ersten 12 Monaten ab dem Einstellungsdatum und maximal 15.000,00 EUR in den folgenden 12 Monaten.

Wer wird gefördert?
Es können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die in der Positivliste des GRW- Koordinierungsrahmens aufgelistet sind. Ergänzt wird dies um den Bereich der industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft.

Wie wird gefördert?
Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
  • Das Unternehmen muss eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die in der Positivliste des GRW Koordinierungsrahmens aufgelistet ist.
  • Der neue Arbeitsplatz, den Sie schaffen, muss sich im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden.
  • Bezogen auf die neu eingestellte Person muss es sich um eine Ersteinstellung handeln oder der technische Hochschul-/Meisterabschluss darf bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen
  • Der Arbeitsvertrag muss unbefristet geschlossen werden (branchenübliche Probezeit möglich) und das monatliche Bruttogehalt bei Hochschulabsolventen mindestens 4.200,00 EUR und bei Meistern mindestens 3.800,00 EUR (bezogen auf 40 Std./Woche) betragen.
  • Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.

Verfahrensablauf

Antragstellung erfolgt über das Antragsformular, welches auf der Internetseite des Landesförderinstitutes bereitsteht (siehe weiterführende Informationen). Der Antrag ist an das Landesförderinstitut zu richten. Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag ist vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages.

Formulare

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.03.2026

Zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Laufzeit der Förderung:

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei