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Förderung: Zuwendung für den Allgemeinen Hochschulsport beantragen
Volltext
Die Förderung dient der Unterstützung des allgemeinen Hochschulsports an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie umfasst insbesondere den Breitensport (laufender Betrieb), Wettkampfveranstaltungen von Studierenden sowie Weiterbildungsseminare des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (ADH).
Ziel ist es, ein möglichst breites und ausgewogenes Sportangebot für Studierende und Hochschulbedienstete sicherzustellen.
Die sportlichen Aktivitäten der Hochschulen an einem Standort sollen hierfür koordiniert werden; zudem sollen Sportangebote für Studierende mit Behinderungen berücksichtigt werden.
Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln. Als Orientierungsgröße wird ein jährlich neu überprüfter Richtwert pro Studierenden zugrunde gelegt, wobei kein Rechtsanspruch auf Mittelbereitstellung besteht. Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden und nachzuweisen; die sachliche und rechnerische Richtigkeit die Leitung des Hochschulsportbereichs der Hochschule. Die Abrechnung erfolgt jährlich gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Nicht förderfähig sind einzelne Teilnehmende oder Mannschaften, soweit sie im Rahmen von Vereinen an Veranstaltungen teilnehmen, die bereits durch öffentliche Mittel gefördert werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erlass des Kultusministeriums zur Erstattung der Kosten für die Hochschulsportförderung vom 31. August 1995 aus Nr. 10/1995 Mitteilungsblatt des Kultusministeriums des Landes M-V
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Bereitstellung von Landesmitteln zur Förderung des Allgemeinen Hochschulsports sind beizufügen:
- ein nach Prioritäten aufgestellter, vom Kanzler unterzeichneter Kostenplan des laufenden Jahres sowie
- ein Ausgabenachweis des Vorjahres
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.01.2026
Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (des laufenden Haushaltsjahres (detaillierter Jahresbericht über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres)) :
