Förderung: Zuwendung für den Allgemeinen Hochschulsport beantragen

Volltext

Die Förderung dient der Unterstützung des allgemeinen Hochschulsports an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie umfasst insbesondere den Breitensport (laufender Betrieb), Wettkampfveranstaltungen von Studierenden sowie Weiterbildungsseminare des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes (ADH).

Ziel ist es, ein möglichst breites und ausgewogenes Sportangebot für Studierende und Hochschulbedienstete sicherzustellen.

Die sportlichen Aktivitäten der Hochschulen an einem Standort sollen hierfür koordiniert werden; zudem sollen Sportangebote für Studierende mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln. Als Orientierungsgröße wird ein jährlich neu überprüfter Richtwert pro Studierenden zugrunde gelegt, wobei kein Rechtsanspruch auf Mittelbereitstellung besteht. Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden und nachzuweisen; die sachliche und rechnerische Richtigkeit die Leitung des Hochschulsportbereichs der Hochschule. Die Abrechnung erfolgt jährlich gegenüber dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Nicht förderfähig sind einzelne Teilnehmende oder Mannschaften, soweit sie im Rahmen von Vereinen an Veranstaltungen teilnehmen, die bereits durch öffentliche Mittel gefördert werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erlass des Kultusministeriums zur Erstattung der Kosten für die Hochschulsportförderung vom 31. August 1995 aus Nr. 10/1995 Mitteilungsblatt des Kultusministeriums des Landes M-V

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Bereitstellung von Landesmitteln zur Förderung des Allgemeinen Hochschulsports sind beizufügen:

  • ein nach Prioritäten aufgestellter, vom Kanzler unterzeichneter Kostenplan des laufenden Jahres sowie
  • ein Ausgabenachweis des Vorjahres

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.01.2026

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (des laufenden Haushaltsjahres (detaillierter Jahresbericht über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres)) :