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Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beantragen

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V

Volltext

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

 Abschluss des Modernisierungsvertrages

Grundsätzlich darf erst nach der Unterzeichnung durch die Vertragspartner mit der Baumaßnahme begonnen werden.

Ausschreibung und Vergabe der vereinbarten Leistungen auf der Grundlage des jeweils gültigen Wertgrenzenerlasses und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Die Vergabe von Bauleistungen darf erst nach der Erteilung eines Bewilligungsbescheides bzw. nach der Unterzeichnung des Modernisierungsvertrages erfolgen.

Durchführung der Baumaßnahmen und Abrechnung gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Hinweise zu den erforderlichen und vorzulegenden Unterlagen vor Baubeginn, bei der Durchführung (Ausschreibung) und Schlussabrechnung von privaten Modernisierungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem bei den Formularen hinterlegten Merkblatt.

Wichtiger Hinweis

Bei Nichteinhaltung des Verfahrens kann die Bewilligung widerrufen werden und bisher gewährte Mittel sind zurückzuzahlen. Darum klären Sie bitte immer vorab mit der Stabsstelle Stadtsanierung alle Fragen, die Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung Ihrer Modernisierungsmaßnahme haben.

Handlungsgrundlage(n)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

 Erstellung von Modernisierungsunterlagen durch den beauftragten Architekten, dazu gehören:
 - Standort des Gebäudes
 - Grundbuchauszug
 - Bestandsunterlagen (Lageplan, Ansichten, ggf. Grundrisse, Schnitte)
 - Darstellung der zu sanierenden Bausubstanz und Fotodokumentation
 - Berechnung des Bestandes (Wohn- und Nutzfläche , umbauter Raum)
 - Nutzungsart des Gebäudes und Mietverhältnisse
 - Planungsvorschlag (Ansichten, ggf. Grundrisse, Schnitte)
 - Maßnahmenbeschreibung
 - Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich detaillierte Aufschlüsselung der Kosten nach Gewerken mit Mengen und Preise
 - Berechnung zum Planungsvorschlag (Wohn- und Nutzfläche , umbauter Raum)
 - Rahmenplanerische und denkmalpflegerische Stellungnahmen.

Die Ermittlung der Förderhöhe auf der Grundlage der jeweils gültigen Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg – Vorpommern (StBauFR) erfolgt durch die Stabsstelle Stadtsanierung.                                                               
Gegebenenfalls muss zum Einsatz von Städtebaufördermitteln eine Zustimmung durch das Landesförderinstitut M-V auf Grundlage eines Antrages durch die Stabsstelle Stadtsanierung und Abschluss des Modernisierungsvertrages eingeholt werden.

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zunächst erfolgt eine allgemeine Beratung und Erörterung der beabsichtigten Maßnahme zwischen dem/der Eigentümer/in und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Gegebenenefalls wird ein Vorort-Termin mit dem/der Eigentümer/in, dem/der Architekten/Architektin, dem Stadtbauamt und der Stabsstelle Stadtsanierung vereinbart.

Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden!


Abschluss des Modernisierungsvertrages
Grundsätzlich darf erst nach der Unterzeichnung durch die Vertragspartner mit der Baumaßnahme begonnen werden.

 
Ausschreibung und Vergabe der vereinbarten Leistungen auf der Grundlage des jeweils gültigen Wertgrenzenerlasses und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
Die Vergabe von Bauleistungen darf erst nach der Erteilung eines Bewilligungsbescheides bzw. nach der Unterzeichnung des Modernisierungsvertrages erfolgen.


Durchführung der Baumaßnahmen und Abrechnung gegenüber der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Hinweise zu den erforderlichen und vorzulegenden Unterlagen vor Baubeginn, bei der Durchführung (Ausschreibung) und Schlussabrechnung von privaten Modernisierungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem bei den Formularen hinterlegten Merkblatt.

Wichtiger Hinweis: Bei Nichteinhaltung des Verfahrens kann die Bewilligung widerrufen werden und bisher gewährte Mittel sind zurückzuzahlen. Darum klären Sie bitte immer vorab mit der Stabsstelle Stadtsanierung alle Fragen, die Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung Ihrer Modernisierungsmaßnahme haben.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Stabsstelle Stadtsanierung, Frau Rica Saß, Markt 15, 17489 Greifswald, per Telefon 03834-8536-1215 oder per E-Mail r.sass@greifswald.de.