Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in den Gremien und Ausschüssen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten und sich aktiv in wichtige Entscheidungen einzubringen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
Widerspruch
Sie müssen zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ berechtigt sein, Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben sowie eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben.
Antragsgebühr: 100,00 EUR
Eintragungsgebühr: 50,00 EUR
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
bis zu 3 Monaten
keine
Genehmigungsfiktion:
Die zuständige Stelle finden Sie hier:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Ihre Wohnung, Niederlassung oder Anstellung haben und die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen, können Sie die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder beantragen und Mitglied der Ingenieurkammer werden.