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Hundehaltung: Abmeldung beantragen
Volltext
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2022
Zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpunkt
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
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32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4343
(Bestattungswesen, Fischereiwesen, Drohnenflugerlaubnisse, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4344
(Fundbüro, Fundtiere, Haltung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4347
(Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4370
(Abteilungsleitung)
Fax:
+49 3834 8536-4103
Kontakt
Herr Sebastian Dahm
Position: Abteilungsleitung
Tel.: | +49 3834 8536-4370 |
Raum: | A2 04 |
Zuständig für :
- Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
- Angriffe durch Tiere melden
- Bestattungsangelegenheiten regeln
- Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Förderung: Zuwendung für die Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
- Gefahren abwehren
- Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundehaltung: Abmeldung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
- Hundehaltung: Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
- Schornsteinfegerangelegenheiten regeln
- Tierkadaver beseitigen
- Vergleichbarkeitsprüfung Fischereischeine anderer Bundesländer
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr