Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
