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Kommunale Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände Verkauf
Volltext
Die Gemeinden, Landkreise und Städte können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie Grundstücke, Immobilien oder Vermögensgegenstände verkaufen wollen. Dabei ist zu beachten, dass aus kommunalrechtlicher Sicht Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen. Bürger oder Unternehmen, die an einem Erwerb interessiert sind, können mit den Kommunen einfach Kontakt aufnehmen.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Zuständige Stelle
Landkreise, Städte und Gemeinden.
