Adresse
Förderung: Kommunale Kulturförderung beantragen
Volltext
Die Beantragung kommunaler Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel direkt über die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den Landkreis. Da die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, können Umfang, Förderbedingungen und aktuelle Fördermöglichkeiten unterschiedlich ausfallen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob derzeit im Rahmen der kommunalen Kulturförderung kulturelle Projekte gefördert werden und welche Antragsfristen sowie Fördervoraussetzungen gelten.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert gemäß Artikel 16 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.
Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen.
Anträge auf Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung können formlos schriftlich bei dem Amt für Bildung, Kultur und Sport eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
30.07.2025
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung der Kommune.
