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Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
Volltext
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II gilt als Nachweis, dass Sie über das Fahrzeug verfügen können und ist wichtig zum Beispiel:
- beim Verkauf
- beim Ummelden
- bei der Finanzierung
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Versicherung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.
Trotz Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit Versicherung an Eides statt
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugschein)
gegebenenfalls:
- bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, so können Sie diese auch ohne Frist bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen. Bringen Sie hierzu auch ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
Verfahrensablauf
Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA veröffentlicht auf Antrag die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tagen zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Erst nach Ablauf der Frist darf die Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument ausstellen. Im Anschluss können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
Finden Sie eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
14.04.2025
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32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
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Postfach PF 3153
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(Für telefonische Terminvereinbarungen)
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Kontakt
Frau Anne Wiese
| Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
| Fax: | +49 3834 8536-1126 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 01 |
Zuständig für :
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches anordnen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen lassen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Genehmigung für die Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugsteuer Erhebung
Öffnungszeiten
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- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
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