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Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
Volltext
Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie die Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Handlungsgrundlage(n)
- § 58 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 61-66 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 50 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- Landespersonenstandsausführungsgesetz (LPStAG M-V)
- Tarifstelle 4.3.7 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind, oder
- Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Bearbeitungsdauer
- einzelfallabhängig
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Fachlich freigegeben durch
Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.07.2021;03.09.2025
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
Ansprechpunkt
Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Lebenspartnerschaftsurkunden aus.
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32.3.1 Standesamt
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Rathaus Markt
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1197
(Leitende Standesbeamtin)
+49 3834 8536-1190
(Eheschließung)
+49 3834 8536-1191
(Geburten)
+49 3834 8536-1192
(Sterbefälle)
+49 3834 8536-1194
+49 3834 8536-1196
Fax:
+49 3834 8536-1193
Kontakt
Frau Carola Carstens
Tel.: | +49 3834 8536-1197 |
Fax: | +49 3834 8536-1193 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | RE 20 |
Zuständig für :
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Geschlecht und Vorname ändern lassen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Standesamtliche Trauung
- Standesamtliche Trauung - Sonstiges
- Standesamtliche Trauung bei deutschen Staatsbürgern
- Standesamtliche Trauung mit ausländischem Partner
- Standesamtliche Trauung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Standesamtliche Trauung mit sorgeberechtigtem Partner
- Sterbefall auf einem ausländischen Seeschiff: Sterbeurkunde beantragen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr