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Neu- oder Umbenennung einer Straße, von Wegen, Plätzen oder Brücken beantragen
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern können Bürgerinnen und Bürger bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung die Neubenennung oder Umbenennung einer Straße, eines Weges, Platzes oder einer Brücke anregen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Benennung gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Kommune und wird durch die jeweilige Gemeinde- oder Stadtvertretung beschlossen.
Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßen-, Wege, Platz- oder Brückenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Wenn Sie einen neuen Namen oder eine Umbenennung vorschlagen möchten, können Sie Ihren Vorschlag schriftlich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt einreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.
